Zeugmeisterei
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Dem Zeugmeister und seinem Gehilfen obliegt die regelmäßige, wiederkehrende Überprüfung, Wartung, Reparatur und Instandsetzung aller nicht mit Verbrennungsmotoren betriebenen Gerätschaften und der gesamten Bekleidung (Einsatz – und Dienstbekleidung).
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Aufgaben der Zeugmeisterei: | ||||||||||
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Die Ausgabe der Einsatz - und Dienstbekleidung, sowie die Unterweisung wie diese Uniformen im Feuerwehrdienst getragen und worauf geachtet werden muss. Um das Gesamtbild der Feuerwehrmitglieder zu wahren ist es auch wichtig die Uniformierung, besonders die Einsatzbekleidung, zu reinigen. Ebenso muss der Zeugmeister darauf achten, dass immer genügend Uniformen, Helme, Stiefel usw. lagernd sind und dass diese bei geringem Lagerstand rechtzeitig nachbestellt werden.
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Feuerwehrschläuche werden im Einsatz sehr hart beansprucht, im Inneren der Wasserdruck und außen kann der Kunstfasermantel des Schlauches an diversen Kanten beschädigt werden. Für die Reparaturarbeiten, sowie das neu Einbinden von Schläuchen ist der Zeugmeister zuständig. Ebenso wie bei der Schutzbekleidung muss auch bei den Schläuchen auf entsprechende Lagerreserve im Feuerwehrhaus geachtet werden.
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Alle im Feuerwehrdienst verwendeten Geräte müssen mindestens einmal im Jahr vom Zeugmeister auf ihre Funktion und ihre Sicherheit überprüft werden. Die Palette der zu überprüfenden Geräte geht vom einfachen Strahlrohr über Rettungsleinen, Hebekissen, bis hin zum Greifzug und anderen Geräten. Besonderes Augenmerk muss auf die sogenannten Rettungsgeräte (Rettungsleinen, 5 – Punkt – Geschirr, Notrettungsset, Feuerwehrgurt, usw.) gelegt werden, für diese Geräte gelten besonders strenge Prüfungsbestimmungen. Es muss auch ein Prüfungsbericht über diese Tätigkeit geführt werden, der den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Besteht ein Gerät die jährliche Untersuchung nicht, so kann dieses einer Reparatur unterzogen werden oder wenn eine Reparatur nicht möglich ist ausgeschieden werden. |
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Die im Einsatzfall ausrückende Mannschaft muss sich darauf verlassen können, dass ihr Fahrzeug ordnungsgemäß beladen ist und dass sich die geladenen Geräte auch im funktionsfähigen Zustand befinden. Diese regelmäßige Kontrolle der Beladepläne obliegt ebenfalls dem Zeugmeister. |